Der Copyright-Vermerk © ist vielen bekannt. Er soll auf einen bestehenden Urheberrechtsschutz hinweisen. Im angloamerikanischen Raum entstanden bis vor wenigen Jahren die Urheberrechte nur, wenn diese auch beim
United States Copyright Office angemeldet wurden.
In Deuschland entsteht - wie mittlerweile auch in den USA - der Urheberrechtsschutz automatisch mit Schaffung des Werkes, unabhägnig davon ob ein Copyright-Vermerk angebracht ist oder nicht. Eigentlich ist der Copyright-Vermerk somit zumindest in Deutschland entbehrlich. Da aber Vielen das automatische Entstehen des Urheberrechtschutzes nicht bekannt ist, wohl aber das ©-Zeichen, sollte dennoch ein Copyright-Vermerk an urheberrechtlich geschützten Werken angebracht werden. Dies dient nicht nur gegenüber ausländischen Nutzern der Klarstellung über den bestehenden Urheberrechtsschutz.
Wer einen Copyright-Vermerk auf einem fremden Werk (z.B. "©
falscher Name" auf einem fremden Foto) anbringt, begeht eine Urheberverletzung, für die er auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.
Auch wenn in Deutschland ein Copyright-Vermerk © nicht erforderlich ist, schadet es nicht, wenn er auf Werken wie Fotos angebracht ist. Spätestens wenn die Werke international präsentiert werden, wird so das Urheberecht nach außen deutlich gekennzeichnet.