• Skip to site navigation
  • Skip to blog entries
  • Skip to archive page
  • Skip to left sidebar
  • Skip to right sidebar
  • Home
  • Denksport
  • Zur Person
  • Kontakt

Änderungskündigung - Wie kann der Arbeinehmer reagieren?

kellotat.com

Montag, 22. Oktober 2007

Änderungskündigung - Wie kann der Arbeinehmer reagieren?

Wie kann der Arbeitnehmer reagieren?
Der Arbeitnehmer hat mehrere Möglichkeiten auf eine Änderungskündigung durch den Arbeitgeber zu reagieren:

1. Vorbehaltlose Annahme
Der Arbeitnehmer kann das Angebot annehmen und arbeitet zu den geänderten Arbeitsbedingungen fort. Die neuen Arbeitsbedingungen gelten ab Ablauf der Kündigungsfrist. Die Annahme muss grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Änderungskündigung abgegeben werden und kann formlos gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden. Anders ist der Fall, soweit es sich um eine fristlose Änderungskündigung handelt, dann muss die Annahme unverzüglich abgegeben werden.

2. Vorbehaltlose Ablehnung
Der Arbeitnehmer kann das Angebot ablehnen und eine allgemeine Kündigungsschutzklage erheben. Hierbei muss die Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eingehalten werden, § 4 KSchG. Wenn er diese gewinnt, so ändert sich an dem alten Arbeitsverhältnis nichts und dieses besteht weiterhin. Geht die Klage allerdings verloren - und das ist die Gefahr - so ist das Arbeitsverhältnis durch die Änderungskündigung beendet worden.

3. Annahme unter Vorbehalt
Der Arbeitnehmer kann das Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist, § 2 KSchG. Den Vorbehalt muss dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen (bzw. bei fristloser Änderungskündigung unverzüglich) nach Zugang der Kündigung erklärt werden . Sodann kann der Arbeitnehmer auf dem gerichtlich überprüfen lassen, ob die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt oder aus sonstigen Gründen unwirksam ist, § 4 KSchG.
Das Arbeitsverhältnis durch durch die fristgerechte Vorbehaltsannahme grundsätzlich nicht beendet. Zunächst arbeit der Arbeitnehmer zu den alten Arbeitsbedingungen weiter. Gewinnt der Arbeitnehmer die Klage (d.h. wenn das Arbeitsgericht deren Sozialwidrigkeit feststellt), so ist die Änderungskündigung von anfang an unwirksam, § 8 KSchG. Hingegen wird das Arbeitsverhältnis nunmehr endgültig zu den geänderten Arbeitsbedingungen fortgesetzt, wenn die Klage keinen Erfolg hat, diese nicht erhoben wurde oder die Klagefrist versäumt wurde, § 7 KSchG.

Tags für diesen Artikel: arbeitsrecht, änderungskündigung, kündigung
Geschrieben von
Torsten Kellotat
| Noch keine Kommentare | Keine Trackbacks
Artikel mit ähnlichen Themen:
Was ist eine Änderungskündigung?
Arbeitsrecht
Arbeitszeugnis - Bedeutung der Formulierungen
Bookmark Änderungskündigung - Wie kann der Arbeinehmer reagieren?  at del.icio.us Digg Änderungskündigung - Wie kann der Arbeinehmer reagieren? Technorati Änderungskündigung - Wie kann der Arbeinehmer reagieren? Bookmark Änderungskündigung - Wie kann der Arbeinehmer reagieren?  at YahooMyWeb Bookmark Änderungskündigung - Wie kann der Arbeinehmer reagieren?  at Ma.gnolia.com wong it! Bookmark using any bookmark manager!
Kommentare
Ansicht der Kommentare: (Linear | Verschachtelt)
Noch keine Kommentare
Kommentar schreiben
Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA 1CAPTCHA 2CAPTCHA 3CAPTCHA 4CAPTCHA 5


 
   
Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!
 
 

Rechtliches

Arbeitsrecht
Fotorecht
Kind als Schaden
Medizinrecht
Strafrecht

Klassiker

Menu

Denksport
Hansestadt Stralsund
Verschiedenes

XML RSS 2.0 feed

Aktuelles

Keine Haftung der Gemeinschaftspraxis für Altschulden
Do, 24.07.2008

Ärzte müssen keine Rundfunkgebühr für Radio im PKW zahlen
Di, 22.07.2008

Haftung des Arztes als Ersthelfer
Di, 22.07.2008

Zwangsmitgliedschaft in Ärztekammer verfassungsgemäß
Di, 22.07.2008

Fotorecht
Mo, 21.07.2008

Themen

xml änderungskündigung
xml örecht
xml arbeitsrecht
xml classics
xml Denksport
xml foto
xml fotorecht
xml gebührenrecht
xml halloween
xml kündigung
xml kind als schaden
xml Medizinrecht
xml Rezepte
xml strafrecht
xml zivilrecht

Intern

Administration

© Ass. iur. Torsten Kellotat - Alle hier abgebildeten Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Die Übernahme oder Verwendung dieser Werke zu kommerziellen Zwecken bedürfen meiner ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung, für nichtkommerzielle Zwecke können die Texte entsprechend einer Creativ Commons Lizenz wie im Kontaktformular beschrieben verwendet werden.

Based on the s9y Bulletproof template framework
Powered by s9y – Template by Bulletproof development team.
  • Home
  • Denksport
  • Zur Person
  • Kontakt