Rechtsanwalt Torsten Kellotat - Stralsund ::
Honorar
Vor Aufnahme der Tätigkeit vereinbare ich mit Ihnen in Abhängigkeit von Ihrem Anliegen eine der folgenden Möglichkeiten.
Prüfung der Erfolgsaussichten
Für 75 € inkl. Umsatzsteuer prüfe ich die Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche und unterrichte Sie über die möglichen Kosten. Sie erfahren, ob sich weitergehende anwaltliche Hilfe lohnt. Im Falle einer Mandatierung werden die Kosten angerechnet.
Gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Höhe der gesetzlichen Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die gesetzlichen Gebühren.
Erfolgshonorar
Sie haben zu wenig Geld, um einen Prozess zu bestreiten, haben aber keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe? Sprechen Sie mich auf die Möglichkeit eines Erfolgshonorars an.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt diese in der Regel Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Die Deckungsanfrage übernehme ich für Sie.
Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe (PKH)
Sollten Beratungs- und Prozesskosten Ihre Mittel übersteigen, können Sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegen und der Rechtsstreit nicht von vornherein aussichtslos ist. Dann übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht. Sie müssen lediglich einen Eigenanteil von 10 € aufbringen.
Auslagen und Umsatzsteuer
Neben dem Honorar entstehen Auslagen, insbesondere für Ablichtungen und evtl. Reisekosten, sowie die Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart ist, gelten insoweit die Regelungen des Vergütungsverzeichnisses zum RVG.
Prüfung der Erfolgsaussichten
Für 75 € inkl. Umsatzsteuer prüfe ich die Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche und unterrichte Sie über die möglichen Kosten. Sie erfahren, ob sich weitergehende anwaltliche Hilfe lohnt. Im Falle einer Mandatierung werden die Kosten angerechnet.
Gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Höhe der gesetzlichen Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die gesetzlichen Gebühren.
Erfolgshonorar
Sie haben zu wenig Geld, um einen Prozess zu bestreiten, haben aber keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe? Sprechen Sie mich auf die Möglichkeit eines Erfolgshonorars an.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt diese in der Regel Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Die Deckungsanfrage übernehme ich für Sie.
Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe (PKH)
Sollten Beratungs- und Prozesskosten Ihre Mittel übersteigen, können Sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegen und der Rechtsstreit nicht von vornherein aussichtslos ist. Dann übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht. Sie müssen lediglich einen Eigenanteil von 10 € aufbringen.
Auslagen und Umsatzsteuer
Neben dem Honorar entstehen Auslagen, insbesondere für Ablichtungen und evtl. Reisekosten, sowie die Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart ist, gelten insoweit die Regelungen des Vergütungsverzeichnisses zum RVG.

