Rechtsanwalt Torsten Kellotat - Stralsund
Honorar
Vor Aufnahme der Tätigkeit vereinbare ich mit Ihnen in Abhängigkeit von Ihres Anliegen eine der folgenden Möglichkeiten.
Gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Höhe der gesetzlichen Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die gesetzlichen Gebühren.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt diese in der Regel Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Die Deckungsanfrage übernehme ich für Sie.
Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe (PKH)
Sollten Beratungs- und Prozesskosten Ihre Mittel übersteigen, können Sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegen und der Rechtsstreit nicht von vornherein aussichtslos ist. In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht. Sie müssen lediglich einen Eigenanteil von 10 € aufbringen.
Auslagen und Umsatzsteuer
Neben dem Honorar entstehen Auslagen, insbesondere für Ablichtungen und evtl. Reisekosten, sowie die Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart ist, gelten insoweit die Regelungen des Vergütungsverzeichnisses zum RVG.
Gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Höhe der gesetzlichen Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die gesetzlichen Gebühren.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt diese in der Regel Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Die Deckungsanfrage übernehme ich für Sie.
Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe (PKH)
Sollten Beratungs- und Prozesskosten Ihre Mittel übersteigen, können Sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegen und der Rechtsstreit nicht von vornherein aussichtslos ist. In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht. Sie müssen lediglich einen Eigenanteil von 10 € aufbringen.
Auslagen und Umsatzsteuer
Neben dem Honorar entstehen Auslagen, insbesondere für Ablichtungen und evtl. Reisekosten, sowie die Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart ist, gelten insoweit die Regelungen des Vergütungsverzeichnisses zum RVG.

