Ein Rechtsstreit wegen unberechtigten Nutzung von Fotos hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn die Urheberschaft an den Bilder bewiesen werden kann. Doch wie kann man die Urheberschaft an einem Foto nachweisen?
Der stärkste Beweis für die Urheberschaft an einem Bild ist die
hochauflösende Original-Datei . Es ist jedem Fotogragen dringend zu raten, seine Bilder nie in der höchsten Auflösung, sondern nur komprimiert zu veröffentlichen oder weiterzugeben. Später kann anhand der höher auflösenden Original-Datei der Nachweis der Urheberschaft sicher geführt werden.
Kann ein Fotograf eine
ganze Serie von zusammenhängenden Fotos vorlegen, spricht im Übrigen ein erster Anschein dafür, dass sämtliche Fotos dieser Fotoserie von ihm stammen (LG München I, Urteil vom 21.05.2008 -
21 O 10753/07). Diese muss nicht vollständig sein, d.h. es können unbrauchbare oder nicht gelungene Fotos ruhig gelöscht werden. Entscheidend ist lediglich die Vorlage von Fotos, welche als Teil einer Fotoserie erkannt werden können. Die Fotoserie muss natürlich vom Fotografen stammen.
Selbstverständlich können auch auch
Zeugen als Beweis angeführt werden, wenn diese bei der Aufnahme dabei waren. Die Zeugenaussagen sind allerdings auch leicht angreifbar.
Hingegen sind die
Meta- bzw. Exif-Daten sind nicht ausreichend, um die Urheberschaft an einem Foto zu beweisen (LG München I, a.a.O.). Mit entsprechencder Software - z.B. mit dem kostenlosen Freeware-Programm
'Exifer' - können diese Daten nachträglich verändert werden. Da die Exif-Daten nicht taugliche Beweismittel sind, ist der Nachweis der Urheberschaft für Fotografen erschwert.