'Raubkopierer sind Verbrecher' - wenn man der Kampagne der Filmindustrie blind glaubt.
Aber diese Aussage ist so falsch, wie dreist. Ein Blick ins Gesetzt hilft:
Verbrecher ist nur der Täter einer Straftat, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht wird (
§ 12 Absatz 1 StGB). Alles andere unter einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe ist ein Vergehen (
§ 12 Absatz 2 StGB).
Damit die Aussage der Filmindustrie also stimmt, müsste das Herstellen einer Raubkopie mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Nach
§ 106 Absatz 1 UrhG (unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke) wird, wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, mit Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Phrase 'bis zu' macht deutlich, dass es sich hierbei um eine Mindestfreiheitsstrafe handelt. Selbst wenn der Täter gewerbsmäßig handelt, also in Gewinnerzielungsabsicht, wird nach
§ 108a Absatz 1 UrhG ist die so Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Immer noch kein Verbrechen.
Die Filmindustrie zeigt Ihre Rechtskenntnis auf ihrer
Fragen & Antworten Seite:
Frage: Sie sagen, Sie wollen nicht die breite Bevölkerung kriminalisieren. Wie passt der Slogan "Raubkopierer sind Verbrecher" ins Bild?
Antwort: Wir wollen die breite Bevölkerung nicht kriminalisieren. Spots und Motive zeigen die Strafandrohung für gewerbliches Raubkopieren.
Keine der Strafregelungen des Urheberrechtsgesetztes (
§§ 106-111 UrhG) - auch nicht für gewerbliches Handeln - enthält eine Strafandrohung von
mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe.
Zur Entschuldigung wird von der Filmindustrie an
selbiger Stelle angeführt:
Außerdem möchten wir an dieser Stelle noch einmal betonen: Das Wort "Verbrecher" benutzen wir hier in einem umgangssprachlichen Gebrauch und nicht im Sinne der Legaldefinition des StGB.
Schade, dass die Filmindustrie nicht beiträgt, den Wortgebrauch des Verbrechers zu korrigieren. Schließlich bleibt so der breiten Bevölkerung der gemeine 'Vergeher' weiterhin gänzlich unbekannt.
Auch wenn 'Raubkopierer sind Verbrecher' medienwirksamer klingt, ändert es nichts daran:
'Raubkopierer sind Vergeher'.
...und immer daran denken:
Werbung hält nicht immer das, was sie verspricht.