In der Josephine Mutzenbacher-Entscheidung (Beschluss vom 27. November 1990 - BVerfGE 83, 130 , 1 BvR 402/87) hatte sich der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Kunstbegriff und Pornographie auseinanderzusetzen. Er kam zu dem Schluss, dass auch Pornographie Kunst sein könne und knüpfte so an seine bisherige Rechtsprechung zur Kunstfreiheit (Mephisto-Entscheidung und Anachronistischer Zug) an.
Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 27.85 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Juni 1985 - 20 A 146/84 - und c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. Oktober 1983 - 10 K 276/83 -, d) die Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vom 4. November 1982 - Nr. 3262 (Pr. 44/79) -.
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Artikel mit Tag örecht
Freitag, 18. April 2008
Josephine Mutzenbacher BVerfGE 83, 130
Taubenfütterungsverbot BVerfGE 54, 143
Mit Beschluss des Zweiten Senates vom 23. Mai 1980 (2 BvR 854/79) äußerte sich das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit eines ortsrechtlichen Taubenfütterungsverbotes. Letztlich ging es um die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG, Bestimmtheit der Ermächtigung zum Erlaß von Polizeiverordnungen und deren Verhältnismäßigket sowie um die Abgrenzung des hier nicht berührten unantastbaren Bereich der privaten Lebensgestaltung
Hierbei handelte es sich um eine Verfassungsbeschwerde gegen a) den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 1979 - 2 Ss (OWi) 590/79 - 406/79 I - und b) das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 24. April 1979 - 14 OWi/17 Js 471/79 - 289/79 -.
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Hierbei handelte es sich um eine Verfassungsbeschwerde gegen a) den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 1979 - 2 Ss (OWi) 590/79 - 406/79 I - und b) das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 24. April 1979 - 14 OWi/17 Js 471/79 - 289/79 -.
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Dienstag, 8. April 2008
IT-Grundrecht BVerfG 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07
Mit dem Urteil vom 27. Februar 2008 (1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07) schuf das Verfassungsgericht ein neues ungeschriebenes Grundrecht als spezielle Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes: das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (auch als IT-Grundrecht, Computer-Grundrecht oder Grundrecht auf digitale Intimsphäre bezeichnet). Es handele sich um ein in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Grundrecht und diene dem Schutz von persönlichen Daten dient, welche in informationstechnischen Systemen gespeichert oder verarbeitet werden.
Gegenstand des Verfahrens waren Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen zur Online-Durchsuchung.
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Gegenstand des Verfahrens waren Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen zur Online-Durchsuchung.
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Dienstag, 22. Januar 2008
Mephisto-Beschluss BVerfGE 30,173
Im sog. "Mephisto-Beschluss" (BVerfGE 30, 173, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68) gilt als Grundsatzurteil zur Kunstfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Das BVerfG definierte erstmals den Kunstbegriff und ging näher auf den postmortalen Persönlichkeitsrechtschutz ein.
Zu beachten sind hier die obiter dicta des Richters Dr. Stein und der Richterin Rupp-v. Brünneck. "Mephisto-Beschluss BVerfGE 30,173" ... »
Zu beachten sind hier die obiter dicta des Richters Dr. Stein und der Richterin Rupp-v. Brünneck. "Mephisto-Beschluss BVerfGE 30,173" ... »
Montag, 21. Januar 2008
Nassauskiesung BVerfGE 58, 300
In der Nassauskiesungs-Entscheidung (BVerfGE 58, 300, Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78) befasste sich der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes mit Art. 14 GG, der Enteignung, dem Primärrechtsschutz und dem nicht bestehenden Wahlrecht des Bürgers zwischen Anfechtung und Schadensliquidierung bei rechtswidrigen Maßnahmen. Darüberhinaus wurde die Verfassungsmäßigkeit von §§ 1a, 2, 3, 6, 17 WHG überprüft.
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Donnerstag, 17. Januar 2008
Apotheken-Urteil BVerfGE 7, 377
Im sog. Apotheken-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 7, 377, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56) ging es um die Verfassungsbeschwerde des Apothekers Karl-Heinz R. gegen die Bescheide der Regierung von Oberbayern vom 29. November 1956 - Nr. II/11-5090/114 - und vom 12. Juni 1957 - Nr. II/11-5090/121 und führte zur Entwicklung der Dreistufentheorie als Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsprinzips Rahmen der Einschränkung der Berufsfreiheit des Art. 12 GG.
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Lüth-Urteil BVerfGE 7, 198
Im sog. Lüth-Urteil (BVerfGE 7, 198, Urteil vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51) ging es um die Verfassungsbeschwerde des Senatsdirektors Erich L. in Hamburg gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. November 1951 - Az. 15. O. 87/51 -. Es ging um den Boykottaufruf gegen den NS-Regisseur Veit Harlan und die mittelbare Drittwirkung der Grundreche ("Ausstrahlungswirkung der Grundrechte auf das bürgerliche Recht", den Begriff der "allgemeinen Gesetze in Art. 5 Abs. GG und die Wechselwirkungstheorie.
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Geschrieben von Torsten Kellotat
Mittwoch, 16. Januar 2008
Elfes-Urteil BVerfGE 6, 32
Die sog. Elfes-Entscheidung (Urteil des Ersten Senats vom 16.01.1957 - 1 BvR 253/56 -)
in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Wilhelm E., Oberstadtdirektors i.R., gegen das Urteil Bundesverwaltungsgerichts vom 22.02.1956 - I C 41.55 -, befasste sich mit einem Ausreiseverbot aus Gründen der "Staatssicherheit", Art. 2 Abs. 1 GG, wurde zu einer prägenden Entscheidung für die allgemeine Handlungsfreiheit und den Begriff der verfassungsmäßgen Ordnung "Elfes-Urteil BVerfGE 6, 32" vollständig lesen »
in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Wilhelm E., Oberstadtdirektors i.R., gegen das Urteil Bundesverwaltungsgerichts vom 22.02.1956 - I C 41.55 -, befasste sich mit einem Ausreiseverbot aus Gründen der "Staatssicherheit", Art. 2 Abs. 1 GG, wurde zu einer prägenden Entscheidung für die allgemeine Handlungsfreiheit und den Begriff der verfassungsmäßgen Ordnung "Elfes-Urteil BVerfGE 6, 32" vollständig lesen »
Geschrieben von Torsten Kellotat
Dienstag, 9. Oktober 2007
Klassiker der deutschen Rechtsprechung
Dies sind nur einige der Klassiker der deutschen Rechtsprechung, die einem Juristen in den Anfangssemestern seines Studiums begegnen.
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Donnerstag, 21. Juni 2007
Die Kontroverse zwischen BGH und BVerfG zur sog. 'Kind als Schaden'-Problematik
I. Einleitung
Wenn in der Rechtsanwendung Zweifel bestehen, wird im Normalfall die strittige Rechtsfrage vom Bundesverfassungsgericht entschieden und geklärt. Die geschah aber nicht in der Debatte, ob die Unterhaltskosten für ein Kind einen Schaden darstellen können oder dürfen, der im Wege der Arzthaftung ersetzbar ist, oder ob dem die in Art. 1 I GG verankerte Menschenwürde des Kindes entgegensteht.
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Wenn in der Rechtsanwendung Zweifel bestehen, wird im Normalfall die strittige Rechtsfrage vom Bundesverfassungsgericht entschieden und geklärt. Die geschah aber nicht in der Debatte, ob die Unterhaltskosten für ein Kind einen Schaden darstellen können oder dürfen, der im Wege der Arzthaftung ersetzbar ist, oder ob dem die in Art. 1 I GG verankerte Menschenwürde des Kindes entgegensteht.
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Geschrieben von Torsten Kellotat
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