I. Einleitung
Wenn in der Rechtsanwendung Zweifel bestehen, wird im Normalfall die strittige Rechtsfrage vom Bundesverfassungsgericht entschieden und geklärt. Die geschah aber nicht in der Debatte, ob die Unterhaltskosten für ein Kind einen Schaden darstellen können oder dürfen, der im Wege der Arzthaftung ersetzbar ist, oder ob dem die in Art. 1 I GG verankerte Menschenwürde des Kindes entgegensteht.
"Die Kontroverse zwischen BGH und BVerfG zur ... »

