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Rechtsanwalt Torsten Kellotat

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Dienstag, 22. Juli 2008

Ärzte müssen keine Rundfunkgebühr für Radio im PKW zahlen

Ärzte müssen für ein in ihrem PKW befindliches Radio keine GEZ-Gebühr zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart (Urteil vom 26.03.2008 - 3 K 3393/07) entschieden. Geklagt hatte eine Ärztin. Sie betreibt eine Facharztpraxis. Für ihre privat genutzten Rundfunkempfangsgeräte - einschließlich des im PKW eingebauten - zahlt sie Rundfunkgebühren.

"Ärzte müssen keine Rundfunkgebühr für ... »
Geschrieben von
Torsten Kellotat
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