Ärzte müssen für ein in ihrem PKW befindliches Radio keine GEZ-Gebühr zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart (Urteil vom 26.03.2008 - 3 K 3393/07) entschieden. Geklagt hatte eine Ärztin. Sie betreibt eine Facharztpraxis. Für ihre privat genutzten Rundfunkempfangsgeräte - einschließlich des im PKW eingebauten - zahlt sie Rundfunkgebühren.
"Ärzte müssen keine Rundfunkgebühr für ... »

