Das Verwaltungsgericht Göttingen (02.07.2008 - 1 A 223/06) hat entschieden, dass die Regelung zur Pflichtmitgliedschaft von Ärzten in der Ärztekammer Niedersachsen weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
"Zwangsmitgliedschaft in Ärztekammer ... »

